9-Euro-Ticket: Das müssen Sie zum Ticket wissen (2024)

Alle Fragen im Überblick

Wo kann ich das 9-Euro-Ticket kaufen?

  • Wo bekomme ich das 9-Euro-Ticket?

Wo gilt das 9-Euro-Ticket?

  • Wo darf ich mit dem 9-Euro-­Ticket über­all fahren?
  • Ich darf also außer ICE, IC und EC jeden Zug nutzen?
  • Was gilt für Sonder­verkehrs­mittel wie Fähren?

Brauchen Bestands­kunden mit Monats- und Jahres­fahr­karten das 9-Euro-Ticket?

  • Ich habe eine Zeitfahr­karte im Abo. Muss ich zusätzlich das 9-Euro-Ticket kaufen?
  • Ich habe eine Zeitfahr­karte erster Klasse? Darf ich deutsch­land­weit erster Klasse fahren?

Mitnahme von Fahr­rad und Hund

  • Ist die Fahr­radmitnahme beim 9-Euro-Ticket inklusive?
  • Was gilt für die Mitnahme eines Hundes?

Fahr­gast­rechte beim 9-Euro-Ticket

  • Welche Fahr­gast­rechte gelten für das 9-Euro-Ticket (Umsteigerecht)?
  • Was passiert, wenn die Züge über­füllt sind?
  • Und wenn Ausfälle und Verspätungen eine Über­nachtung im Hotel nötig machen?
  • Was gilt, wenn ich bei einer Kontrolle das Ticket nicht dabei habe?
  • Wohin kann ich mich wenden, wenn es Probleme mit der Bahn gibt?

Wo kann ich das 9-Euro-Ticket kaufen?

Wo bekomme ich das 9-Euro-Ticket?

Das Ticket kann bei der Deutschen Bahn oder bei jedem Verkehrs­verbund gekauft werden – online etwa über die App „DB Navigator“ oder die Internetseite des örtlichen Verkehrs­verbunds. Auch an Zeitungs­kiosken sind die Tickets teil­weise erhältlich. Aber Achtung: Wer bereits ein Monats- oder eine Jahres­fahr­karte für die Bahn oder seinen Verbund hat, muss das Ticket in der Regel nicht zusätzlich kaufen (siehe unten die Frage „Brauchen Bestands­kunden mit Monats- und Jahres­fahr­karten das 9-Euro-Ticket?).

Wo gilt das 9-Euro-Ticket?

Wo darf ich mit dem 9-Euro-­Ticket über­all fahren?

Mit dem 9-​Euro-Ticket dürfen Sie deutsch­land­weit den Öffent­lichen Personen­nahverkehr (ÖPNV) nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Verkehrs­mittel der regionalen Verkehrs­verbünde: Linienbus, Straßenbahn, Stadt-​ und U-​Bahn sowie S-​Bahn, aber auch Regionalbahn und Regional­express der Deutschen Bahn. Nicht zum ÖPNV gehören Fahrten mit Fern­verkehrs­zügen wie ICE, IC oder EC. Auch ausländische Schnell­züge, die deutsche Fern­verkehrs­stre­cken befahren, wie etwa der französische Thalys oder der österrei­chische ÖBB Nightjet, sind für 9-Euro-Ticket­inhaber tabu.

Ich darf also außer ICE, IC und EC jeden Zug nutzen?

So einfach ist es leider nicht. So gehören zum Beispiel nicht alle von privaten Eisenbahn­unternehmen betriebenen Zugs­trecken zum Nahverkehr (ÖPNV). Folge: So kann etwa die Brockenbahn (Drei Annen Hohne – Brocken) der Harzer Schmalspurbahnen GmbH mit dem Schnäpp­chen-Fahr­schein nicht befahren werden. Das gleiche gilt für Züge von Flixtrain oder die Busse von Flixbus.

Was gilt für Sonder­verkehrs­mittel wie Fähren?

Kompliziert wird es bei Nahverkehrs­mitteln der besonderen Art: Die Seilbahn zur Zugspitze etwa darf mit dem 9-Euro-Ticket nicht befahren werden. Bei Fähren hängt es vom Verkehrs­verbund ab. Die Fähre zwischen Scha­prode (Rügen) und Hiddensee kann mit dem Schnäpp­chen-Ticket nicht genutzt werden, auch nicht die Fähre über die Havel zur Pfauen­insel in Berlin und die Bodensee-Fähre zwischen Konstanz und Meers­burg. Anders in Hamburg: Dort sind die Hafenfähren des Hamburger Verkehrs­verbunds Teil des ÖPNV und daher mit dem 9-Euro-Ticket nutz­bar.

Brauchen Bestands­kunden mit Monats- und Jahres­fahr­karten das 9-Euro-Ticket?

Ich habe eine Zeitfahr­karte im Abo. Muss ich zusätzlich das 9-Euro-Ticket kaufen?

Nein. Sie nutzen ihre Zeitfahr­karte (auch Job-, Schüler-, Semester- oder Seniorenti­cket) einfach weiter – nun auch bundes­weit im Nahverkehr – und zahlen für die Monate Juni, Juli und August 2022 nur 9 Euro je Monat. Wenn Ihr Zeitfahr­schein monatlich mehr als 9 Euro kostet und sie schon per Vorkasse bezahlt haben, erhalten Sie also eine Erstattung in Höhe des Differenz­betrags oder eine nach­trägliche Gutschrift. Bei manchen Verkehrs­verbünden kommt die Erstattung auto­matisch, bei manchen müssen die Kunden die Erstattung beantragen. Sind Sie im Besitz einer Monats- oder Jahres­karte erster Klasse, kann zu den 9 Euro noch ein Zuschlag hinzukommen.

Wichtig: Wenn Sie sich aus Versehen zusätzlich das 9-Euro-Ticket besorgt haben, obwohl Sie schon im Besitz einer normalen Zeit­fahrt­karte für den Nahverkehr sind, ist eine Rück­erstattung nicht vorgesehen.

Ich habe eine Zeitfahr­karte erster Klasse? Darf ich deutsch­land­weit erster Klasse fahren?

Wenn Sie eine Zeit­fahrt­karte für einen Verkehrs­bund besitzen, dürfen sie das nicht. Das Recht zur Nutzung der 1. Klasse bezieht sich nur auf Ihren „Heimatverbund“. Wer also eine Jahres­fahr­karte erster Klasse für zum Beispiel den Rhein-Main-Verbund hat und mit den Nahverkehrs­zügen der Deutschen Bahn Richtung Sylt fahren will, darf dort nur in der zweiten Klasse Platz nehmen. Das gilt auch, wenn die 2. Klasse rappelvoll ist. Die Nutzung der ersten Klasse ist für 9-Euro-Ticket-Besitzer selbst gegen Zahlung eines Zuschlags nicht vorgesehen.

Mitnahme von Fahr­rad und Hund

Ist die Fahr­radmitnahme beim 9-Euro-Ticket inklusive?

Nein, die Mitnahme eines Rads müssen Sie extra bezahlen.

Was gilt für die Mitnahme eines Hundes?

Hunde, die zu groß für Trans­portboxen sind, benötigen bei Fahrten mit der Deutschen Bahn ein eigenes Bahnti­cket. Es kostet in der Regel 50 Prozent des normalen Ticket­preises. Der Kauf eines 9-Euro-Tickets für den Hund ist nicht möglich ( Regeln zur Tiermitnahme bei der Deutschen Bahn).

9-Euro-Ticket für Kinder

Brauchen Kinder auch ein 9-Euro-Ticket?

Kinder benötigen für Fahrten mit den Nahverkehrs­zügen der Deutschen Bahn ab einem Alter von sechs Jahren ein 9-Euro-Ticket, jüngere fahren kostenfrei.

Fahr­gast­rechte beim 9-Euro-Ticket

Welche Fahr­gast­rechte gelten für das 9-Euro-Ticket (Umsteigerecht)?

Kommt es auf Ihrer Reiseroute mit Nahverkehrs­zügen zu Verspätungen oder Zugausfällen und werden Sie deshalb Ihren Zielbahnhof voraus­sicht­lich mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreichen, dürfen Sie mit dem 9-Euro-Ticket auf Fern­verkehrs­züge der Bahn (ICE, IC oder EC) umsteigen, um ans Reiseziel zu kommen. Allerdings müssen Sie dafür zunächst eine Fern­verkehrs­fahr­karte erwerben. Diese Fahr­kosten werden Ihnen erst hinterher erstattet.

Wichtig: Wenn Sie dieses Recht zum Umstieg in einen höher­wertigen Fern­verkehrs­zug nutzen, sollten Sie immer erst das Ticket für diesen Zug buchen, bevor sie einsteigen.

Was passiert, wenn die Züge über­füllt sind?

Das 9-Euro-Ticket im Nahverkehr können Sie natürlich immer nur dann nutzen, wenn der Zug noch Platz hat. Auf beliebten Stre­cken wird es im Sommer wahr­scheinlich dazu kommen, dass die Bahn einigen Kunden den Zutritt in die Waggons aus Platz­gründen verweigern muss. Verzögert sich dadurch Ihre Ankunft am Zielbahnhof voraus­sicht­lich um mindestens 20 Minuten, haben Sie das Recht, auch mit einem ICE, IC oder EC weiter Richtung Ziel zu fahren.

Und wenn Ausfälle und Verspätungen eine Über­nachtung im Hotel nötig machen?

Führt ein Zugausfall oder eine Verspätung dazu, dass der Reisende seine Fahrt nicht mehr am selben Tag fortsetzen kann, müssen Eisenbahn­unternehmen Betroffenen nach der europäischen Fahr­gast­rechte­ver­ordnung eine kostenlose Über­nachtungs­möglich­keit anbieten. Stranden Kunden in der Nacht zum Beispiel an kleinen Bahnhöfen, werden sie in vielen Fällen dort kein Bahn­personal mehr antreffen. Dann dürfen Kunden sich selbst ein Hotel suchen. Das müssen sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend können sie Erstattung von der Bahn verlangen. Die Erstattung können sie mit dem Fahr­gast­rechte-Formular beantragen. Das Formular bekommen Sie etwa im Reisezentrum am Bahnhof. Sie können es aber auch von der Internetseite der Bahn herunterladen.

Wichtig: Erstattet wird aber nur eine „angemessene“ Unterbringung, also kein Luxushotel. Fahr­gäste sollten daher im Zweifel ein eher güns­tiges Hotel wählen, wenn die Bahn von sich aus nichts angeboten hat. Auch die Kosten einer Beför­derung (etwa mit einem Taxi) vom Bahnhof zum Hotel und zurück sind von der Bahn zu erstatten.

Mehr zum Thema Fahr­gast­rechte im Artikel „Entschädigung bei Verspätung, Streik, Zugausfall“.

Was gilt, wenn ich bei einer Kontrolle das Ticket nicht dabei habe?

Das 9-Euro-Ticket ist ein mit Ihrem Namen gekenn­zeichneter Fahr­schein. Sie können ihn nicht auf andere Personen über­tragen. Bei einer Kontrolle müssen Sie neben dem 9-Euro-Ticket auch einen amtlichen Licht­bild­ausweis vorzeigen (etwa Personal­ausweis, Schwerbehinderten­ausweis, Reisepass, Führer­schein). Wenn Sie ihr Ticket nicht vorzeigen können, kann das Trans­port­unternehmen Ihnen ein „erhöhtes Fahr­entgelt“ aufbrummen. Manche Verkehrs­verbünde verzichten darauf aber, wenn Sie das vergessene 9-Euro-Ticket nach Ihrer vermeintlichen Schwarz­fahrt dort vorzeigen. Allerdings kann eine Bearbeitungs­gebühr fällig werden.

Wohin kann ich mich wenden, wenn es Probleme mit der Bahn gibt?

Sind Sie der Ansicht, dass Ihnen zum Beispiel zu Unrecht ein erhöhtes Beför­derungs­entgelt aufgebrummt worden ist oder Ihnen die Bahn unrecht­mäßig die Erstattung für eine Hotel­über­nachtung oder eine Taxi­fahrt verweigert, können Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin einschalten. Juristen beur­teilen Ihren Fall dann auf Basis der Gesetzes­lage und entwerfen einen Schlichtungs­vorschlag. Dieser wird von der Bahn oft akzeptiert. Verbraucher können den Vorschlag akzeptieren, müssen das aber nicht, wenn sie der Auffassung sind, dass ihnen mehr zusteht. Der Gang zum Gericht bleibt möglich, wenn sie mit dem Schlichtungs­ergebnis unzufrieden sind. Das Schlichtungs­verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.

9-Euro-Ticket: Das müssen Sie zum Ticket wissen (2024)
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Author: Edmund Hettinger DC

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